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Zahnheilkunde ist auch in COVID-19-Zeiten sicher!
CED (Rat der Europäischen Zahnärzte) und ÖZÄK (Österreichische Zahnärztekammer) empfehlen gemeinsam auch in Zeiten der Pandemie
zahnärztliche Behandlungen nicht aufzuschieben!
Der Rat der Europäischen Zahnärzte (Council of European Dentists/CED) hat folgende aktuelle Presseaussendung herausgegeben, der sich auch die Österreichische Zahnärztekammer vollinhaltlich anschließt:
Die COVID-19 Pandemie hatte 2020 sofort Auswirkungen auf die Zahnheilkunde. Am Beginn dieser öffentlichen Gesundheitskrise haben die europäischen Regierungen eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergriffen, die regionale und nationale Lockdowns, Ausgehverbote, Quarantäneregeln, Sperrstundenregelungen und Reisebeschränkungen und -verbote umfasst haben.
Überall in Europa wurde die Erbringung zahnärztlicher Behandlungen massiv erschwert, indem die Zahnärzte auf die Erbringung von Notdienstleistungen eingeschränkt wurden. Die ansteigende Zahl von COVID-19 Fällen in Europa und die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Sicherheit der Erbringung von zahnärztlichen Leistungen motiviert den CED dazu, diesmal eine ungehinderte Fortsetzung der zahnärztlichen Tätigkeit zu empfehlen.
Sicherheit evidenzbasiert
Trotz der durch COVID-19 verursachten Neuentwicklungen, zeigt die vorhandene wissenschaftliche Evidenz, dass die Zahnheilkunde auch weiterhin für die Patientinnen und Patienten, für das gesamte zahnärztliche Team und für die Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst sicher bleibt!
Die vorhandene effektive persönliche Schutzausrüstung und deren standardisierte Anwendung schützt sowohl Patientinnen und Patienten als auch das zahnärztliche Personal!
Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten ist das allerhöchste Ziel unseres Berufs, weshalb das zahnärztliche Team alle bisherigen und auch neu entstandenen Richtlinien der Patientenbehandlung beherzigt. Trotzdem besteht die Gefahr, dass sowohl die Mundgesundheit als auch die gesamte Gesundheit der europäischen Bevölkerung deswegen geschädigt werden könnte, weil von der Politik weder spezifische Empfehlungen noch wissenschaftliche Daten vorliegen, die sich explizit auf die Mundgesundheit beziehen.
Nicht nur Notfallbehandlungen, sondern die gesamte Zahnheilkunde, sowohl die Behandlung selbst als auch die Prävention, stellt einen essentiellen Bestandteil der menschlichen Gesundheit dar und darf deshalb auch nicht auf Post-Corona Zeiten verschoben werden!
CED-Präsident Dr. Marco Landi: „Die europäischen Zahnärzte waren immer bemüht, moderne, sichere und hochqualitative, sowie Risken minimierende Zahnmedizin zu erbringen.
Seit dem Beginn dieser Pandemie standen die Zahnärztinnen und Zahnärzte gemeinsam mit allen anderen Gesundheitsberufen an der Front und haben immer – während sie weiterhin die Interessen der Patientinnen und Patienten im Blick hatten – unter sicheren Bedingungen ihre Leistungen erbracht. Sie werden dies auch zukünftig trotz teilweise widriger Umstände so machen!“
ÖZÄK-Präsident MR Dr. Thomas Horejs: „Was in Europa gilt, gilt umso mehr selbstverständlich auch für Österreich. Die österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben mittlerweile gelernt, qualitätsvolle und sichere Zahnheilkunde auch unter den Umständen der Pandemie zu erbringen, umso mehr als zwischenzeitlich zahlreiche wissenschaftliche Expertisen belegen, dass die zahnärztlichen Ordinationen sicher sind.
Ein Aufschieben zahnärztlicher Behandlungen und von Prophylaxeleistungen kann zu schweren Gesundheitsschäden in der Zukunft führen!“
Coronavirus: Ordinationen bleiben trotz harten Lockdowns uneingeschränkt geöffnet
Terminvereinbarungen aber unbedingt notwendig – Auch Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt in die Ordinationen kommen
Wien (OTS) – Trotz der heute von der Regierung verkündeten weiteren Einschränkungen und Schließungen im Kampf gegen COVID-19 stehen den Wiener Patientinnen und Patienten die Ordinationen uneingeschränkt und im vollen Umfang zur Verfügung. Darauf wies heute, Samstag die Ärztekammer für Wien hin. ****
„Schon am Beginn der Pandemie, als Österreich während des ersten Shutdowns auf Minimalbetrieb heruntergefahren wurde, haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Ordinationen offen gehalten und somit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch während der Krise garantiert“, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
Dasselbe gelte nun auch für den zweiten Lockdown. Kassenärztinnen und Kassenärzte würden damit ihren Versorgungsauftrag auf Basis der Verträge mit den Krankenkassen erfüllen, aber auch die Wahlärztinnen und Wahlärzte würden aus ärztlichem Ethos und selbstverständlicher medizinischer Pflichterfüllung heraus die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich garantieren, so Szekeres.
Die Ärztekammer bittet die Bevölkerung aber einmal mehr, die Ordinationen nur nach telefonischer Voranmeldung aufzusuchen. Vieles könne derzeit auf elektronischem Wege erledigt werden, und ein gut organisiertes Terminmanagement garantiere, dass sich möglichst wenige Patientinnen und Patienten gleichzeitig in den Warteräumen der Ordinationen befänden, was die Ansteckungsgefahr sowohl untereinander als auch gegenüber dem Ordinationspersonal massiv reduziere. Auch Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache in die Ordination mitkommen. Mit all diesen Sicherheitsmaßnahmen seien Ordinationen bestmöglich sicher.
Mehr Infos unter:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201114_OTS0048/coronavirus-ordinationen-bleiben-trotz-harten-lockdowns-uneingeschraenkt-geoeffnet
Zweiter „harter Lockdown“
Am Dienstag, den 17. November 2020 tritt auf Anordnung der Bundesregierung nunmehr die 2. Phase eines sogenannten „harten Lockdowns“ in Kraft.
Der Rat der Europäischen Zahnärzte in Brüssel (CED) und die Österreichische Zahnärztekammer empfehlen gemeinsam auch in Zeiten der Pandemie, zahnärztliche Behandlungen nicht aufzuschieben.
Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Sicherheit der Erbringung von zahnärztlichen Leistungen motiviert den CED dazu, diesmal eine weniger eingeschränkte Fortsetzung der zahnärztlichen Tätigkeiten zu empfehlen, dies selbstverständlich nur unter Einhaltung der Empfehlungen betreffend die persönliche Schutzausrüstung.
Die ab 17. November 2020 in Kraft befindlichen neuen Bestimmungen (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung) enthalten keine Neuregelungen für zahnärztliche Ordinationen, die über die bisher schon in Geltung stehenden Bestimmungen hinaus gehen.
Dementsprechend sind die bisher gültigen Empfehlungen des Gesundheitsministers und der Österreichischen Zahnärztekammer unverändert aufrecht!
Nachdem Österreich im Sommer stabile Infektionsraten mit SARS-CoV2 zu verzeichnen hatte, stiegen die Zahlen im Herbst wieder. Jetzt wird die Republik ein zweites Mal zugesperrt. Diesmal heißt es Lockdown Light. Wir werden sehen, wie gut die Wirtschaft damit zurechtkommen wird.
Nach Franz Allerberger, zuständig für Öffentliche Gesundheit in der staatlichen Gesundheitsbehörde AGES, schätzt frau/man die Sterblichkeit für die saisonale Influenza auf 0,1 bis 0,2 Prozent.
Aktuelle Studien zu Covid-19 zeigen eine Sterberate um die 0,25 bis 0,36 Prozent.
Somit ist die Sterblichkeit bei Covid-19 circa doppelt so hoch wie die der saisonalen Influenza-Infektionen, aber weit entfernt von der Gefährlichkeit, wie wir sie bei der Spanischen Grippe, SARS oder MERS kennen. Covid wird bleiben und sich zu den bekannten Krankheiten dazugesellen.
Österreich darf aber nicht ein zweites Mal den Fehler machen, das gesamte Augenmerk, insbesondere des Gesundheitswesens, auf diese eine Infektionserkrankung zu richten. Wir müssen Kollateralschäden, wie sie im Frühjahr entstanden, vermeiden. Seit Beginn der Pandemie gab es beispielsweise mehr tödliche Herzinfarkte, weil die Patientinnen zu spät oder gar nicht zum Arzt gingen.
Bedauerlicherweise gab es ähnliche Fehlentwicklungen auch in der Zahnheilkunde. Im August kam etwa die unsägliche WHO-Aussendung, routinemäßige Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Mundhygiene aufzuschieben. Dabei steht in der zugrundeliegenden Originalarbeit eindeutig, dass sich dies lediglich auf Länder mit niedrigem Hygienestatus im zahnmedizinischen Bereich bezieht, also eindeutig nicht für Österreich gilt. Die Verunsicherung der Patientinnen war dennoch entstanden. Aus Angst vor Ansteckung wurden Zahnarztbesuche von Patientinnen abgesagt oder verschoben. Aber Karies und Parodontitis gehen nicht in Quarantäne.
In Österreichs zahnärztlichen Ordinationen sind seit vielen Jahren höchste Hygienevorschriften Standard.
Der Hygieneleitfaden der Österreichischen Zahnärztekammer legt diese dar: Von der persönlichen Schutzausrüstung für den Zahnarzt, die Zahnärztin und ihr Team mit Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Schutzbrille etc., über eine effiziente Instrumentenaufbereitung bis zur konsequenten Flächendesinfektion reicht die Palette.
Die Medizin und die Zahnmedizin sind schon immer mit zahlreichen Keimen konfrontiert gewesen. Der Schutz für unsere Patientinnen, Mitarbeiterinnen und auch uns Zahnärztinnen und Zahnärzte ist eine Selbstverständlichkeit und das seit Jahrzehnten.
Nachdem die Pandemie seit etwa einem Jahr grassiert, kann man nun auch auf internationale Erfahrungen zurückgreifen.
Weder im chinesischen Wuhan, dem Ausgangsort der Pandemie, noch in der Lombardei, die besonders stark betroffen war, noch in Deutschland oder Österreich ist nur ein einziger Fall dokumentiert, bei dem eine Infektion bei der zahnärztlichen Patientenbehandlung stattgefunden hätte.
Weder vom Patienten zum Zahnarzt, der Zahnärztin und ihrem Team noch in der anderen Richtung. Die bekanntgewordenen Infektionen sind jeweils aus dem privaten Umfeld entstanden.
Als verantwortungsvolle Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen wir daher unsere Patientinnen dahingehend motivieren, weiter Kontrolltermine und Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.
Es sollten nicht aus falscher Angst vor einer Infektion Zahnarztbesuche aufgeschoben werden und durch verspätete Diagnose und Therapie vermeidbare schwerwiegende Folgeerkrankungen entstehen.
MR Dr. Thomas Horejs
Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer
Unser Empfangsbereich wurde durch einen Spuckschutz erweitert!
Die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität – die aktuelle Situation erfordert einen effektiven Schutz vor einer möglichen Tröpfchenübertragung.
Deshalb wurde unser Empfangsbereich durch einen “Spuckschutz” aus Acrylglas XT erweitert, welcher die einfachste Maßnahme durch eine physische Schutzbarriere bietet und so eine mögliche Übertragung einer Infektion verhindert.
Wir haben alle wichtigen Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des Coronavirus (COVID-19) vorgenommen und halten Sie kontinuierlich über weitere Maßnahmen in unserer Ordination auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!